SPD Vollmarshausen

„Fracking“-Erkundungsstopp für unkonventionelle Erdgasförderung auch in der Gemeinde Lohfelden -

Veröffentlicht am 30.06.2012 in Fraktion

Sicherheit für Mensch und Umwelt geht vor!

In der Sitzung am 28.06.2012 hat die Gemeindevertretung Lohfeldens mit den Stimmen der Fraktionen Bündins90/ Die Grünen und der SPD folgenden Antrag beschlossen.

Wir unterstützen die Bürgerinitiative "STOPPT FRACKING IN HESSEN". Bitte klicken Sie um weitergeleitet zu werden!

1. Der Gemeindevorstand der Gemeinde Lohfelden fordert alle Behörden, die für das Genehmigungsverfahren für die „Fracking-Erdgasförderung“ zuständig sind, auf, keine Genehmigungen und Förderungen in Nordhessen zu erteilen.

2. Der Gemeindevorstand der Gemeinde fordert den Bundesgesetzgeber auf, das Bundesberggesetz mit modernen rechtlichen Anforderungen zu novellieren. Dazu gehören eine angemessene Beteiligung von Kommunen und Öffentlichkeit sowie eine detaillierte Betrachtung der Umweltverträglichkeit wie in allen anderen Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren.

3. Der Gemeindevorstand der Gemeinde Lohfelden vertritt die Auffassung, dass zukünftig im Genehmigungsverfahren die Bedeutung des Trinkwasserschutzes grundsätzlich als prioritär einzustufen ist. Fracking in sensiblen Gebieten, wie zum Beispiel in Trinkwasser-Gewinnungsgebieten, ist zu untersagen.

4. Der Gemeindevorstand der Gemeinde Lohfelden fordert die Hessische Landesregierung auf, nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens ein Moratorium für die Fracking-Erkundung zu veranlassen, bis das Bundesberggesetz entsprechend novelliert wurde.

Hintergrund:

Man unterscheidet bei Erdgaslagerstätten zwischen konventionellen und unkonventionellen Lagerstätten. Bei konventionellen Vorkommen ist das Erdgas in gut durchlässigen Gesteinen enthalten. Bei der Förderung von Erdgas aus Schiefergaslagerstätten (unkonventionelle Lagerstätten) müssen erst künstlich Fließwege geschaffen werden. Dies geschieht durch das Hydraulic Fracturing Verfahren, kurz Fracking. Bei diesem Verfahren werden durch Einpressen einer Flüssigkeit („Fracfluid“, dt. Plural „Fracfluide“) in Gesteinsschichten Risse erzeugt. Die im Fracfluid enthaltenen Zusatzstoffe (künstl. Sande, Herbizide, Fungizide, etc.) dienen dazu, die Risse offen zu halten.

Begründung:

Der kanadische Konzern BNK Petroleum will in Nordhessen, und damit auch in Lohfelden, mit der Fracking-Methode Erdgas ausbeuten. Ein Erkundungsantrag wurde deshalb von BNK Petroleum für Nordhessen gestellt.
Um dieses Schiefergas fördern zu können, muss in die festen Gesteinsschichten ein Gemisch aus Chemikalien, Wasser, Sand und weiteren Zuschlagstoffen, die bisher nicht näher definiert wurden, mit sehr hohem Druck in die Erde gepumpt werden.
Insbesondere der Einsatz von Chemikalien und nicht näher definierten „weiteren Zuschlagstoffen“, wird in Expertenkreisen kontrovers diskutiert und durch die insgesamt große Menge benötigten Wassers werden diese Chemikalien und die schädlichen Stoffe nahezu unkontrolliert in den Boden gepresst. Sogar das Umweltbundesamt spricht von einem nicht ausgereiften Verfahren.
In unserer Region, und somit auch in Lohfelden und in Söhrewald (Schornquellen) gibt es die meisten Mineralwasserquellen Deutschlands. Wir wollen daher keine Verunreinigung unseres Wassers riskieren.
Außerdem widerspricht die Ausbeutung der Gasquellen auch unseren Bestrebungen, die „Erneuerbaren Energien“ voranzubringen.
Am Dienstag den 12.06.2012 fand hierzu eine öffentliche Anhörung beim Regierungspräsidenten statt. Hierbei wurde sehr deutlich, dass diese äußerst umstrittene Methode sehr gefährlich ist. Die Verunreinigung von Trinkwasser und Grundwasser ist außerordentlich hoch. Mit unserem wichtigsten Lebensmittel, Wasser, dürfen keine Experimente gestattet werden. Die Lohfeldener Wasserversorgung, über die Gemeindewerke, garantiert seit Jahrzehnten eine sehr hohe Wasserqualität. Daher sollte es oberste Priorität haben, diesen guten Standard auch zu halten.
Deshalb ist die Ablehnung des Fracking unter den derzeitigen Rahmenbedingungen selbstredend. Die Bohrer müssen ausgeschaltet bleiben, bis das Bundesberggesetz mit modernen, rechtlichen Anforderungen novelliert wurde. Dazu gehört auch eine angemessene Beteiligung von Kommunen und Öffentlichkeit sowie eine detaillierte Betrachtung der Umweltverträglichkeit, wie in allen anderen Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren. Fracking in sensiblen Gebieten, wie zum Beispiel in Trinkwasser-Gewinnungsgebieten, muss komplett untersagt werden.
Momentan liegen konkrete Anträge, von BNK Petroleum, zur Genehmigung der Erkundung/Erforschung unkonventioneller Erdgasvorkommen für Nordhessens vor. Da nach dem deutsche Bergrecht an die Erkundung/Erforschung eine anschließende Genehmigung sehr wahrscheinlich ist, müssen wir uns den Anfängen massiv entgegen stellen.

 

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