SPD Vollmarshausen

Mindestlohnerhöhung zum 1. Oktober

Veröffentlicht am 01.10.2022 in Bundespolitik

Mit der Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Oktober hat die SPD ein zentrales Wahlversprechen eingelöst. Die Lohnuntergrenze steigt von 10,45 auf 12,00 Euro. Wenn der Mindestlohn am 1. Oktober auf 12 Euro pro Stunde steigt, ist dies die zweite Erhöhung im Jahr 2022. Zum 1. Juli fand bereits eine Anhebung von 9,82 auf 10,45 Euro statt. Damit setzte die Bundesregierung die Beschlüsse der Mindestlohnkommission per Verordnung um. Zusätzlich haben die Parteien der Ampel-Koalition vereinbart, die Lohnuntergrenze einmalig per Gesetz auf 12,00 Euro anzuheben. Dies hat der Bundestag am 3. Juli beschlossen. Künftige Anpassungen erfolgen auf Vorschlag der Mindestlohnkommission.

 

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