Ulrike Gottschalck, MdL
Die SPD-Kreistagsfraktion wird in der Kreistagssitzung am kommenden Freitag in Baunatal einen Dringlichkeitsantrag zur Fusion der nordhessischen Krankenhäuser stellen.
„Wir begrüßen ausdrücklich die Pläne, durch eine Zusammenführung der Gesundheit Nordhessen Holding und der Gesundheitsholding Werra-Meißner eine hohe Versorgungsqualität in Nordhessen sicherzustellen. Dazu gehört auch eine gute, wohnortnahe Versorgung im ländlichen Raum. Diese muss auch in Zukunft gewährleistet sein“, so Ulrike Gottschalck, Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion. Sie äußerte Ihr Unverständnis über die Entscheidung des Bundeskartellamtes, diese Fusion zu unterbinden. Die Interessen des Allgemeinwohls seien bei dieser Entscheidung nur unzureichend berücksichtigt.
Gute Versorgung müsse sowohl auf hohem Qualitätsniveau als auch wirtschaftlich erfolgen. Dabei würden sich kommunale Krankenhausverbünde als besonders geeignet erweisen, Synergieeffekte zu mobilisieren und sowohl wirtschaftliche wie hochwertige Versorgung sicherzustellen. „Verantwortlich für diese Sicherstellung sind die Landkreise und kreisfreien Städte, daher muss ihnen auch die Möglichkeit gegeben werden, diese Versorgung auch wirklich sicher zu stellen“, so Gottschalck. Medizinische Versorgung sei, entgegen der Auffassung des Kartellamtes, kein unternehmerisches Handeln wie jedes andere auch, sondern die Erfüllung eines elementaren Verfassungsauftrages an den Staat, nämlich die Sicherung, Förderung und Wiederherstellung der Volksgesundheit.
„Darüber hinaus sind zukünftig, angesichts der Fortschritte und Spezialisierungen in der Medizin, einzelne Kreise nur noch sehr eingeschränkt in der Lage, den anstehenden Herausforderungen zu entsprechen. „Deshalb sind größere Verbünde gerade im ländlichen Raum auch aus Gründen einer hohen Versorgungsqualität unvermeidlich“, so die Fraktionsvorsitzende weiter.
„Wir fordern deshalb das Bundeskartellamt auf, seine Entscheidung zu überprüfen. Außerdem fordern wird den Bundeswirtschaftsminister auf, zu prüfen, in wie weit bei der Entscheidung des Bundeskartellamts die Allgemeinwohlerfordernisse angemessen berücksichtigt wurden und ggf. die Möglichkeit einer Ausnahmeerlaubnis zu nutzen“, so Gottschalck abschließend.