Bundespolitik
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200-Milliarden-Euro-Abwehrschirm
Wir wollen aber auch, dass Energie langfristig erschwinglich bleibt. Deshalb haben wir einen umfassenden Abwehrschirm in Höhe von 200 Milliarden Euro auf die Beine gestellt. Viel Geld, mit dem wir rasch wirksame Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschließen. In einem ersten Schritt haben wir in dieser Woche im Bundestag das Soforthilfegesetz für Gas und Wärme beraten. Der Bund übernimmt als finanzielle Überbrückung bis zum nächsten Jahr die fällige Abschlagszahlung für Gas und Fernwärme im Dezember. Damit vor allem kleine Einkommen davon profitieren, wird die Soforthilfe für Besserverdienende besteuert.
Das neue Bürgergeld
Mit dem neuen Bürgergeld lassen wir Hartz IV hinter uns. Wir erneuern das Schutzversprechen unseres Sozialstaats, indem wir für mehr Respekt, Sicherheit und Vertrauen sorgen. Das Bürgergeld bedeutet konkret: Ein deutlich höherer Regelsatz, der künftig frühzeitig an die Inflation angepasst wird. Eine zweijährige Karenzzeit für Wohn- und Heizkosten sowie für nicht erhebliches Vermögen, damit sich niemand Sorgen machen muss, nach dem Job auch die Wohnung oder das Ersparte zu verlieren.
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Gasspeicher zu mehr als 95 Prozent gefüllt
Kurzfristig kann Deutschland nicht komplett auf Gas verzichten. Wir tun jedoch alles dafür, um unabhängiger von russischem Gas zu werden und gleichzeitig die Energieversorgung sicherzustellen. Unsere Gasspeicher sind zu mehr als 95 Prozent gefüllt. Wir haben unsere Bezugsquellen diversifiziert und den Bau von LNG-Terminals beschleunigt, alte Kohlekraftwerke werden noch einmal ans Netz geholt und der Brennstoffwechsel in Industrieanlagen wird erleichtert. Darüber hinaus hat Bundeskanzler Olaf Scholz entschieden, dass drei Atomkraftwerke bis maximal Mitte April 2023 am Netz bleiben können. Eine vollständige Rückkehr zur Nutzung von Atomenergie lehnen wir jedoch entschieden ab! Vielmehr geht es darum, die Erneuerbaren Energien auszubauen. Nur sie machen uns unabhängig von fossiler und russischer Energie. Wir benötigen sie aber auch für die sozial-ökologische Transformation, die wir gemeinsam als Koalition vorantreiben wollen.
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Mit der Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Oktober hat die SPD ein zentrales Wahlversprechen eingelöst. Die Lohnuntergrenze steigt von 10,45 auf 12,00 Euro. Wenn der Mindestlohn am 1. Oktober auf 12 Euro pro Stunde steigt, ist dies die zweite Erhöhung im Jahr 2022. Zum 1. Juli fand bereits eine Anhebung von 9,82 auf 10,45 Euro statt. Damit setzte die Bundesregierung die Beschlüsse der Mindestlohnkommission per Verordnung um. Zusätzlich haben die Parteien der Ampel-Koalition vereinbart, die Lohnuntergrenze einmalig per Gesetz auf 12,00 Euro anzuheben. Dies hat der Bundestag am 3. Juli beschlossen. Künftige Anpassungen erfolgen auf Vorschlag der Mindestlohnkommission.
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Heute, am 3. Juni, haben wir die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober dieses Jahres beschlossen und damit eines unserer zentralen Wahlversprechen umgesetzt.
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